Steuern und Kosten

Wer zahlt im Verkaufsjahr die Grundsteuer?

Beim Hausverkauf zahlt der Verkäufer der Stadt die Grundsteuer oft für das ganze Jahr. Wie Sie den Anteil des Käufers zurückbekommen und was in den Vertrag gehört.

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Grundsteuerim Jahr600 €Käufer erstattet300 €

Was die Stadt verlangt

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt (§ 9 GrStG). Wem das Haus am 1. Januar gehört, der bekommt den Bescheid und zahlt für das ganze Jahr. Ein Verkauf im Laufe des Jahres ändert daran nichts.

Die Stadt Münster beschreibt es so: Sie bleiben zahlungspflichtig, bis das Finanzamt den neuen Eigentümer erfasst hat. Das wirkt erst zum 1. Januar des folgenden Jahres. Der Käufer ist der Stadt gegenüber also erst im nächsten Jahr dran.

Was zwischen Ihnen und dem Käufer gilt

Im Verhältnis zum Käufer gilt eine andere Regel. Ab der Übergabe trägt der Käufer die Lasten des Hauses, und ihm gehören die Nutzungen (§ 446 BGB). Zu diesen Lasten zählt die Bundesnotarkammer ausdrücklich die Grundsteuer.

Das heißt: Sie zahlen den Bescheid weiter an die Stadt. Den Teil des Jahres ab der Übergabe bekommen Sie vom Käufer zurück.

Was in den Kaufvertrag gehört

Damit es später keinen Streit gibt, gehört der Ausgleich in den Kaufvertrag. Üblich ist ein Satz wie: Ab dem Tag der Übergabe trägt der Käufer die laufenden Kosten, die Grundsteuer wird zeitanteilig ausgeglichen.

Fragen Sie beim Entwurf nach, wenn dazu nichts steht. Abreden, die nicht in der Urkunde stehen, sind beim Grundstückskauf grundsätzlich unwirksam. Wie der Termin beim Notar abläuft, lesen Sie im Beitrag Wie läuft ein Hausverkauf ab?.

Was Sie jetzt tun können

  • Legen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid zu Ihren Unterlagen. Der Betrag steht darauf.
  • Zahlen Sie die Raten pünktlich weiter, auch nach dem Verkauf, bis die Stadt Ihnen etwas anderes mitteilt.
  • Rechnen Sie den Anteil des Käufers aus und lassen Sie ihn im Vertrag festhalten.

Weitere Papiere für den Verkauf finden Sie in unserer Checkliste der Unterlagen. Wann Sie ausziehen müssen, steht im Beitrag Auszug nach dem Hausverkauf.

Rechenbeispiel

Die Grundsteuer für Ihr Haus beträgt 600 € im Jahr. Die Übergabe an den Käufer ist am 1. Juli. Sie zahlen der Stadt die vollen 600 €. Für die Monate Juli bis Dezember trägt der Käufer die Kosten, das sind 6 von 12 Monaten, also 300 €. Diesen Betrag erstattet er Ihnen. Die Stadt Münster schlägt genau diese einfache Rechnung vor: Jahresbetrag durch 12 Monate, mal die Monate des Käufers.

Häufige Fragen

Kann die Stadt die Grundsteuer direkt beim Käufer anfordern?

Für das Verkaufsjahr in der Regel nicht. Die Stadt hält sich an den Eigentümer vom 1. Januar. Der Ausgleich mit dem Käufer läuft privat zwischen Ihnen beiden.

Was passiert, wenn im Kaufvertrag nichts zur Grundsteuer steht?

Dann gilt die gesetzliche Regel: Ab der Übergabe trägt der Käufer die Lasten. Den Betrag müssen Sie aber selbst anfordern. Eine klare Regel im Vertrag macht das einfacher.

Gilt das auch für Müll, Wasser und Straßenreinigung?

Für diese Gebühren gelten oft andere Stichtage, je nach Stadt. Manche Städte teilen die Gebühren auf Antrag zum Tag der Übergabe. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach.

Quellen

  1. § 9 GrStG: Zeitpunkt der Festsetzung gesetze-im-internet.de
  2. § 10 GrStG: Steuerschuldner gesetze-im-internet.de
  3. § 446 BGB: Übergang von Gefahr und Lasten gesetze-im-internet.de
  4. Stadt Münster: Haben Sie Ihr Haus verkauft? stadt-muenster.de
  5. Bundesnotarkammer: Glossar zum Grundstückskaufvertrag notar.de

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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