Wie läuft ein Hausverkauf ab? Die fünf Schritte in der richtigen Reihenfolge
Vom Grundbuchauszug bis zur Schlüsselübergabe: So läuft ein Hausverkauf ab, und warum Sie mit den Unterlagen anfangen sollten und nicht mit der Anzeige.
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Bevor Sie über Preis oder Anzeige nachdenken, tragen Sie die wichtigsten Papiere zusammen. Käufer, deren Bank und später der Notar fragen danach, und fehlt etwas, steht der Verkauf still.
- Grundbuchauszug: Er zeigt, wem das Haus gehört und welche Rechte darauf eingetragen sind. Als Eigentümer bekommen Sie ihn beim Grundbuchamt, das beim Amtsgericht sitzt.
- Grundrisse und Wohnflächen: Oft liegen sie in den Bauunterlagen. Fehlen sie, hilft das Bauamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
- Energieausweis: Er ist Pflicht. Sie müssen ihn Kaufinteressenten spätestens bei der ersten Besichtigung vorlegen und dem Käufer nach dem Verkauf übergeben (§ 80 Abs. 4 GEG). Haben Sie keinen gültigen Ausweis, lassen Sie ihn jetzt ausstellen, denn das dauert oft einige Tage.
Hilfreich sind außerdem Rechnungen über Modernisierungen, etwa für Dach, Fenster oder Heizung. Sie belegen, was am Haus gemacht wurde.
Schritt 2: Den Wert ermitteln lassen
Erst wenn Sie wissen, was Ihr Haus wert ist, steht ein Preis, der passt. Ist er zu hoch, meldet sich niemand, und das Haus steht lange im Netz. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.
Fachleute vergleichen dafür mit Häusern, die in der Nähe verkauft wurden, schauen auf den Bodenrichtwert und auf Alter und Zustand des Hauses. Wie das genau funktioniert, erklärt der Beitrag Wie wird ein Haus vor dem Verkauf bewertet?.
Schritt 3: Anzeige und Besichtigungen
Jetzt erst kommt die Anzeige. Liegt ein Energieausweis vor, gehören die wichtigsten Angaben daraus hinein, etwa die Art des Ausweises, der Energiekennwert, der Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Effizienzklasse (§ 87 GEG).
Bei den Besichtigungen zeigen Sie das Haus und legen den Energieausweis vor. Notieren Sie, wer ernsthaft Interesse hat. Am Ende entscheiden Sie, mit wem Sie weitermachen.
Schritt 4: Die Finanzierung des Käufers prüfen
Bevor Sie einen Notartermin vereinbaren, lassen Sie sich zeigen, dass die Bank des Käufers mitmacht. Üblich ist eine schriftliche Bestätigung der Bank, dass sie den Kauf finanzieren will, oder ein Nachweis über das eigene Geld des Käufers.
So vermeiden Sie, dass der Verkauf kurz vor dem Ziel platzt und Sie mit der Suche von vorn beginnen.
Schritt 5: Der Notar, die Zahlung und die Übergabe
Ein Kaufvertrag über ein Haus ist nur gültig, wenn ein Notar ihn beurkundet (§ 311b Abs. 1 BGB). In der Regel schickt der Notar Ihnen und dem Käufer vorher einen Entwurf. Lesen Sie ihn in Ruhe und klären Sie Fragen vor dem Termin.
Nach der Unterschrift kümmert sich der Notar um die Eintragungen im Grundbuch. Erst wenn alles gesichert ist, teilt er mit, dass der Kaufpreis fällig ist, und der Käufer zahlt. Ist das Geld bei Ihnen eingegangen, übergeben Sie die Schlüssel. Ob beim Verkauf Steuer anfällt, lesen Sie im Beitrag Wann ist ein Hausverkauf steuerpflichtig?.
Beispiel
Sie stellen Ihr Haus online, bevor der Energieausweis da ist. Bei der ersten Besichtigung können Sie ihn nicht vorlegen, und Interessenten fragen nach dem Grundbuchauszug, den Sie erst bestellen müssen. Der Preis war geschätzt und zu hoch, also passen Sie ihn nach Wochen an. Wer mit den Unterlagen beginnt und den Wert vorher ermitteln lässt, geht mit vollständigen Angaben und einem passenden Preis an den Markt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Das hängt vor allem von Preis, Lage und Nachfrage ab. Von den ersten Unterlagen bis zur Schlüsselübergabe vergehen oft mehrere Monate. Vollständige Unterlagen und ein passender Preis verkürzen die Zeit.
Wann brauche ich den Energieausweis?
Spätestens bei der ersten Besichtigung müssen Sie ihn vorlegen. Liegt er schon vor, wenn Sie die Anzeige aufgeben, gehören die wichtigsten Angaben daraus in die Anzeige.
Wann bekomme ich das Geld?
Nach dem Notartermin, sobald der Notar mitteilt, dass der Kaufpreis fällig ist. Vorher sorgt er dafür, dass die Rechte des Käufers im Grundbuch gesichert sind. Die Schlüssel übergeben Sie, wenn das Geld eingegangen ist.
Quellen
- § 80 GEG (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) gesetze-im-internet.de
- § 87 GEG (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) gesetze-im-internet.de
- § 311b BGB (Verträge über Grundstücke) gesetze-im-internet.de
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.