Ablauf und Vorbereitung

Auszug nach dem Hausverkauf: Wann Sie das Haus übergeben

Nach dem Notartermin wohnen Sie meist noch im Haus. Wann Sie ausziehen müssen, wer den Tag bestimmt und was am Tag der Übergabe zu tun ist.

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Wer den Tag des Auszugs bestimmt

Den Tag legen Sie und der Käufer gemeinsam fest, und er gehört in den Kaufvertrag. Abreden außerhalb der Notarurkunde sind beim Grundstückskauf grundsätzlich unwirksam. Ein mündlich vereinbartes Datum hilft Ihnen also nicht, wenn es später Streit gibt.

Im Vertrag steht meist kein festes Datum allein, sondern eine Bedingung: Übergabe nach Zahlung des Kaufpreises, oft verbunden mit einem frühesten Tag.

Erst das Geld, dann die Schlüssel

Nach der Bundesnotarkammer ist der Besitzübergang in der Regel an die vorherige Zahlung des Kaufpreises geknüpft. Der Ablauf sieht meist so aus:

  1. Sie unterschreiben beim Notar den Kaufvertrag.
  2. Der Notar prüft, ob alles für die Zahlung bereit ist, und meldet dann: Jetzt kann gezahlt werden.
  3. Der Käufer überweist den Kaufpreis.
  4. Sie übergeben das Haus und die Schlüssel.

Bis zur Zahlung wohnen Sie meist noch selbst im Haus. Wie der Termin beim Notar abläuft, beschreibt der Beitrag Wie läuft ein Hausverkauf ab?.

Was sich mit der Übergabe ändert

Ab der Übergabe darf der Käufer das Haus nutzen. Er trägt dann auch die laufenden Kosten und das Risiko, wenn zufällig etwas kaputtgeht (§ 446 BGB). Dazu zählt etwa die Grundsteuer, die zeitanteilig ausgeglichen wird. Mehr dazu im Beitrag Grundsteuer im Verkaufsjahr.

So bereiten Sie den Auszug vor

  • Planen Sie den Umzug früh, auch wenn der genaue Tag noch von der Zahlung abhängt.
  • Lassen Sie nach dem Termin beim Notar etwas Luft. Bis der Notar die Zahlung anfordert, kann es dauern.
  • Gehen Sie am Tag der Übergabe gemeinsam mit dem Käufer durchs Haus.
  • Schreiben Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas auf und lassen Sie beide unterschreiben.
  • Geben Sie alle Schlüssel ab und notieren Sie, wie viele es sind.

Mit diesen Werten melden Sie Strom, Wasser und Gas bei Ihren Versorgern ab.

Beispiel

Ein Ehepaar unterschreibt im März beim Notar. Im Vertrag steht: Übergabe nach Zahlung des Kaufpreises, frühestens am 1. Mai. Die Mitteilung des Notars kommt Mitte April, der Käufer zahlt Ende April. Am 1. Mai gehen beide Seiten durchs Haus, schreiben den Stromzähler (18342 kWh) und den Wasserzähler (412 Kubikmeter) ins Protokoll und übergeben vier Schlüssel. Weil der Umzugswagen schon für Ende April gebucht war, lief alles ohne Stress.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Käufer am vereinbarten Tag noch nicht gezahlt hat?

Steht im Vertrag, dass die Übergabe erst nach Zahlung erfolgt, müssen Sie das Haus vorher nicht übergeben. Was im Einzelfall gilt, steht in Ihrem Vertrag, im Zweifel fragen Sie den Notar.

Kann ich nach der Übergabe noch im Haus wohnen bleiben?

Nur wenn Sie das mit dem Käufer vereinbaren, am besten im Kaufvertrag. Ab der Übergabe darf der Käufer das Haus nutzen.

Muss ich das Haus leer und besenrein übergeben?

Das hängt davon ab, was im Kaufvertrag steht. Oft ist eine geräumte Übergabe vereinbart. Klären Sie vorher, welche Möbel oder Einbauten bleiben sollen.

Quellen

  1. § 446 BGB: Übergang von Gefahr und Lasten gesetze-im-internet.de
  2. Bundesnotarkammer: Glossar zum Grundstückskaufvertrag notar.de
  3. Bundesnotarkammer: Infoblatt zum Kauf eines gebrauchten Hauses notar.de

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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