Ablauf und Vorbereitung

Zusage beim Hausverkauf: Wann der Verkauf wirklich fest ist

Ein Käufer sagt zu, per Handschlag, E-Mail oder Reservierung. Warum das den Hausverkauf noch nicht festmacht und was Sie bis zum Notartermin tun können.

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Warum eine Zusage nicht reicht

Ein Haus wechselt den Besitzer nur mit einem Vertrag, den ein Notar beurkundet. Das schreibt das Gesetz vor (§ 311b BGB). Der Notar liest den Vertrag vor, beide Seiten unterschreiben, erst dann ist der Kauf verbindlich.

Alles davor ist eine Absicht. Ein Handschlag, ein „Wir nehmen das Haus“ am Telefon oder eine E-Mail zeigen, dass jemand ernsthaft interessiert ist. Zum Kauf verpflichten sie ihn nicht. Das gilt umgekehrt auch für Sie als Verkäufer.

Was eine Reservierung bedeutet

Manchmal wird ein Haus für einen Käufer reserviert. Auch das macht den Verkauf nicht fest. Eine Reservierung ist eher eine Absprache, für eine Weile nicht mit anderen zu verhandeln.

Absprachen, die nicht in der Notarurkunde stehen, sind beim Grundstückskauf grundsätzlich unwirksam. So erklärt es auch die Bundesnotarkammer in ihrem Glossar. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass eine Reservierung den Käufer hält.

Warum Käufer kurz vor dem Notar abspringen

Zwischen Zusage und Notartermin liegen oft einige Wochen. In dieser Zeit kann viel passieren:

  • Der Käufer findet ein anderes Haus, das ihm besser gefällt.
  • Seine Bank finanziert den Kauf nicht oder nicht in voller Höhe.
  • Er rechnet nach und merkt, dass die Nebenkosten höher sind als gedacht.

Für Sie heißt das: Bis zur Unterschrift beim Notar ist das Haus nicht verkauft.

Was Sie bis zum Notartermin tun können

  1. Sagen Sie anderen Interessenten nicht sofort ab. Sagen Sie ihnen ehrlich, dass es einen Käufer gibt, der Vertrag aber noch nicht unterschrieben ist.
  2. Lassen Sie sich zeigen, dass der Käufer das Geld hat. Üblich ist eine schriftliche Bestätigung seiner Bank, dass die Finanzierung steht.
  3. Machen Sie den Termin beim Notar bald fest. Je kürzer die Zeit bis zur Unterschrift, desto kleiner das Risiko.

Welche Papiere Sie dafür brauchen, steht in unserer Checkliste der Unterlagen. Wie der ganze Verkauf abläuft, lesen Sie im Beitrag Wie läuft ein Hausverkauf ab?.

Beispiel

Familie Kranz besichtigt ein Haus und sagt am selben Abend per E-Mail zu. Die Verkäuferin sagt daraufhin zwei anderen Interessenten ab. Drei Wochen später meldet sich Familie Kranz: Die Bank finanziert nur einen Teil des Kaufpreises, sie springen ab. Die Verkäuferin muss neu suchen. Hätte sie die Bestätigung der Bank früher verlangt und die anderen Interessenten auf dem Laufenden gehalten, hätte sie Zeit gespart.

Häufige Fragen

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn der Käufer vor dem Notartermin abspringt?

In der Regel nicht. Ohne Vertrag beim Notar gibt es keine Pflicht zum Kauf. Nur in seltenen Ausnahmen kann es anders sein. Ob das bei Ihnen so ist, kann ein Anwalt oder der Notar im Einzelfall sagen.

Darf ich selbst noch an jemand anderen verkaufen, obwohl ich zugesagt habe?

Rechtlich sind auch Sie bis zur Unterschrift beim Notar nicht gebunden. Fair ist es, den ersten Interessenten offen zu informieren, bevor Sie mit jemand anderem einen Termin beim Notar machen.

Woran erkenne ich, dass der Käufer den Kauf bezahlen kann?

Fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung seiner Bank, dass die Finanzierung steht. Zahlt er ohne Kredit, kann er Ihnen einen Nachweis über das Geld zeigen.

Quellen

  1. § 311b BGB: Verträge über Grundstücke gesetze-im-internet.de
  2. Bundesnotarkammer: Glossar zum Grundstückskaufvertrag notar.de

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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